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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05   

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https://dejure.org/2006,24444
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05 (https://dejure.org/2006,24444)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05 (https://dejure.org/2006,24444)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2006 - L 7 (10) SB 106/05 (https://dejure.org/2006,24444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Terminsvertagung zur mündlichen Verhandlung; Feststellung des Grades der Binderung (GdB) nach den Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05
    Bei ihrer Anwendung, insbesondere bei Ausfüllung der darin enthaltenen Ermessens- und Beurteilungsspielräume, sind daher die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Grundsätze zur Tragweite des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118, 125).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05
    Dabei ist der GdB unter Heranziehung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AP) in ihrer jeweils geltenden Fassung festzustellen, da die AP rechtsnormähnliche Wirkung haben und wie untergesetzliche Normen von der Verwaltung und den Gerichten anzuwenden sind (BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RVs 4/95 m. w. N.).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei Ablehnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2006 - L 7 (10) SB 106/05
    Dazu gehört ferner, dass bei der notwendigen Abwägung des allgemeinen Interesses an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung mit dem subjektiven Interesse des Recht Suchenden an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz die betroffenen Belange angemessen zu gewichten sind und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Recht Suchenden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (BSG, Urteil vom 22.09.1999 - B 5 RJ 22/98 R).
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